Beitragsordnung

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung der Beiträge an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  3. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
  4. Die Aufnahmegebühr beträgt 5,00 Euro.
  5. Der monatliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:
    Beitragsklasse Beitragsart Beitragshöhe (monatlich) bis 31.12.2017 Beitragshöhe (monatlich) ab 01.01.2018
    1 Mitglieder unter 18 Jahre 5,00 Euro 6,50 Euro
    2 Mitglieder über 18 Jahre 6,00 Euro 8,00 Euro
    3 Ehrenmitglieder beitragsfrei
    Funktionäre und Übungsleiter des Vereins
    Fördernde Mitglieder
    4 Menschen mit Geistiger Behinderung ohne Einkommen mit/ ohne Verordnung 4,00 Euro
    Gymnastik ohne Verordnung 8,00 Euro
    Freiwillige Mitgliedschaft Gymnastik mit Verordnung 5,00 Euro
    Aktuelle Beiträge Abt. ReBeGu Wassergymnastik ohne Verordnung 8,00 Euro + 8,00 Euro Zusatz Wasser
      Freiwillige Mitgliedschaft Gymnastik mit Verordnung 8,00 Euro + 3,00 Euro Zusatz Wasser
    5 Zusatzbeitrag Abteilung Volleyball für Mitglieder unter 18 Jahre 1,00 Euro
    6 Zusatzbeitrag Abteilung Volleyball für Mitglieder über 18 Jahre 2,00 Euro
  6. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung, Abteilungsbeiträge und Umlagen erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben
  7. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstermin bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  8. Weitere Ermäßigungen sind unzulässig.
  9. Jedes Mitglied, welches in mehreren Abteilungen trainiert, zahlt einen zusätzlichen Beitrag von 2,00 Euro je zusätzlicher Abteilung und Monat.
  10. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassenwart vorzulegen.
  11. Änderungen der persönlichen Angaben sind zeitnah mitzuteilen.
  12. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes Sachsen enthalten.
  13. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Beitragskonto des Vereins ist:
    Kreditinstitut Raiffeisen-Volksbank Niederschlesien eG
    IBAN DE69 8559 1000 4518 0309 01
    BIC GENODEF1GR1
  14. Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
  15. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge halbjährlich bis spätestens zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres bei den Kassierern der Abteilungen oder überweisen auf das oben genannte Konto. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind gesondert beim Abteilungsvorstand zu beantragen.
  16. Ab der zweiten Mahnung werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.
  17. Gebühren, die durch Lastschriftrückläufer entstehen, sind durch das Mitglied auszugleichen.
  18. Bei Vereinsaustritt ist der Beitrag in voller Höhe für das laufende Quartal zu entrichten.
  19. Für zusätzliche Sportangebote gelten gesonderte Gebühren.
  20. Die Mitgliederverwaltung erfolgt digital. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
  21. Diese Ordnung wurde durch die Mitglieder zur Gesamtmitgliederversammlung am 25.03.2014 beschlossen und tritt rückwirkend ab dem 01.01.2014 in Kraft. Damit verlieren ab diesem Zeitpunkt alle vorherigen Beitragsordnungen ihre Gültigkeit.
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